Vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden: Wilfried Labsch
c/o B-M BÜNDNIS DEUTSCHLAND – Bürgerfraktion Marl
Carl-Duisberg-Straße 165 Stadthaus 1B
45772 Marl
Mobil: 0152 54031834
Fraktionsbüro
Carl-Duisberg-Straße 165
45772 Marl
Montag bis freitags nur nach telefonischer Vereinbarung.
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Spenden
Gerne können Sie unsere politische Arbeit mit einer Spende unterstützen. Dies ist über PayPal oder klassisch per Banküberweisung möglich. Mit Ihrer direkten Spende an unsere Ratsfraktion vertreten von Wilfried Labsch, wird uns gerade in unserer regionalen Aufbauphase sehr geholfen. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, speziell, wenn Sie die Spende steuerlich absetzen möchten.
Vielen Dank!
Steuerliche Absetzbarkeit
Für Parteispenden wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34 g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 EUR (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 EUR). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 EUR (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 EUR). Aufgrund von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beträgt die Steuerersparnis etwas mehr als die Hälfte der Spendensumme. So ermäßigt sich die Steuerbelastung bei einem Kirchensteuersatz von 9 % und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % um insgesamt 57,25 % der Parteispendensumme.
Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 EUR (oder mehr als 3.300 EUR bei Zusammenveranlagung) an Parteien gespendet, kann der übersteigende Teil der Spendensumme gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 EUR (Zusammenveranlagung 3.300 EUR). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.
Werden mehr als 3.300 EUR (bei Zusammenveranlagung 6.600 EUR) jährlich an politische Parteien gespendet, ist der übersteigende Teil nicht mehr steuerlich begünstigt.
Absetzbar sind nur Parteispenden von natürlichen Personen – juristische Personen (Unternehmen) können gemäß § 4 Abs. 6 EStG Parteispenden nicht absetzen.
Unsere Bankverbindung
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