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Thema Gebäudeenergiegesetz

Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz neue Regelungen für Gas- und Ölheizungen festgelegt. Wie lange dürfen bestehende Heizungen noch betrieben werden und welche Ausnahmen gibt es? BÜNDNIS DEUTSCHLAND - Bürgerfraktion Marl möchte den Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über die Maßnahmen verschaffen und ihnen zeigen, welche Auswirkungen diese Maßnahmen auf die Stadt Marl und ihre Immobilien haben werden.
 
 
Generell gilt:
Die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen ist vom Tisch. Diese Geräte können auch nach dem 1. Januar 2024 weiterbetrieben und repariert werden, wenn sie ausfallen. Wer eine Heizung nach dem Stichtag einbaut, muss dafür sorgen, dass diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das trifft sowohl auf Neubauten als auch auf ältere Gebäude zu.
 
Hier dazu unsere Anfrage zur nächsten Ratssitzung.
 
 

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