Die Entscheidung des Stadtparlaments, sich gegen einen Eintrag des Jahnstadions in die Denkmalliste auszusprechen und den Machtanspruch des LWL zurückzuweisen, wirft interessante Fragen auf.
Werner Arndt äußert zu Recht Bedenken hinsichtlich der Gesetzeslage, die es ermöglicht, Denkmalschutzentscheidungen unabhängig von politischem Willen zu treffen. Seine Feststellung, im Jahnstadion kein Denkmal zu erkennen, spiegelt die Skepsis gegenüber einer rein historischen Bewertung wider.
Die Tatsache, dass der Rat gemäß dem NRW-Denkmalschutzgesetz den Eintrag in die Denkmalliste nicht verhindern kann, verdeutlicht die begrenzten Möglichkeiten der politischen Einflussnahme. Die Unabhängigkeit der Unteren Denkmalbehörde zeigt sich hierbei als zweischneidiges Schwert: Einerseits schützt sie vor politischer Willkür, andererseits führt sie zu Spannungen, wenn die Stadt ihre eigene Position nicht durchsetzen kann.
Die klare Ablehnung einer Denkmalschutzstellung für das Jahnstadion durch den Stadtrat und die Aufforderung an die Verwaltung, alle möglichen Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags zu ergreifen, unterstreicht den Wunsch nach Selbstbestimmung. Die Haltung, sich nicht vom LWL vorschreiben lassen zu wollen, wie das Stadion genutzt werden soll, wirft die Frage auf, inwieweit externe Institutionen in lokale Entscheidungen eingreifen sollten.
Besonders interessant ist die Frage der Bürgerfraktion Marl nach der unterschiedlichen Vorgehensweise bezüglich des Denkmalschutzes von Rathaus und Marschall 66. Hier wird die Kritik an der fehlenden Konsequenz und möglichen finanziellen Belastungen deutlich. Die Diskussion um Denkmalschutz sollte daher nicht nur auf das Jahnstadion begrenzt werden, sondern eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Rolle des Denkmalschutzes in der Stadtplanung anstoßen.