Sachleistungen statt Geldleistung
In einem bemerkenswerten Schritt zur Modernisierung des Asylbewerberleistungssystems haben sich Bund und Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 darauf geeinigt, die Barauszahlungen an Asylbewerberleistungsbeziehende einzuschränken. Diese Entscheidung markiert einen signifikanten Wandel in der Art und Weise, wie Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden, mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Effizienz zu steigern.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Andre Berghegger, spricht in der Neuen Osnabrücker Zeitung davon, dass die entsprechende Vereinbarung von Ministerpräsidenten und Bundesregierung umgesetzt werden müsse. „Die Karte muss dieses Jahr kommen.“ Die Kriterien sollten im März festgelegt werden, danach sollte die Ausschreibung erfolgen und dann von Sommer bis Herbst die Karte flächendeckend verteilt werden.
Die Initiative zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte stellt einen innovativen Ansatz dar, der nicht nur die Handhabung vereinfachen, sondern auch sicherstellen soll, dass die Leistungsempfänger weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Karte soll bundeseinheitliche Mindeststandards erfüllen und in allen Bundesländern gültig sein, was eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen System darstellt, in dem die Leistungen oft in bar ausgezahlt wurden.
Die Einführung einer solchen Bezahlkarte wird von den Städten und kommunalen Spitzenverbänden, einschließlich des Deutschen Städtetags, des Deutschen Städte- und Gemeindebunds sowie des Deutschen Landkreistags, unterstützt. Die klare Botschaft ist, dass eine solche Karte einfach zu handhaben sein muss und den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren sollte. Weiterhin wird erwartet, dass Bund und Länder die Kosten für die Einführung und den Betrieb der Karte tragen, was eine faire Verteilung der finanziellen Lasten gewährleisten würde.
Dies zeigt ein starkes Engagement und eine breite Unterstützung, 14 von 16 Bundesländern beteiligen sich an diesem Projekt, was für seine erfolgreiche Implementierung entscheidend ist. Die Einführung der Bezahlkarte ist ein wichtiger Schritt vorwärts in Richtung einer moderneren, effizienteren und gerechteren Verteilung von Leistungen für Asylsuchende.
Es wäre sinnvoll, die Karte zu erweitern: „Wenn sie über die Identität des Besitzers sowie den Aufenthaltsstatus verfügt und ausgelesen werden kann.“ Der Bildungsabschluss kann ebenfalls gespeichert werden. Eine solche Maßnahme würde die Arbeit in den Behörden erleichtern. Für einige Migranten könnte das bisher an Asylbewerber ausgezahlte Taschengeld ein wichtiger Faktor sein, um nach Deutschland zu gelangen. Dort werde die Geldkarte eine „hemmende Wirkung“ haben.
Es zeigt, dass Deutschland bereit ist, innovative Lösungen zu entwickeln, die nicht nur das Wohl der Leistungsempfänger im Blick haben, sondern auch darauf abzielen, die Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die bundesweit einheitliche Bezahlkarte hat das Potenzial, ein Modell für andere Bereiche der sozialen Unterstützung zu werden, indem sie zeigt, wie Technologie und kluge Planung dazu beitragen können, die Lebensqualität von Menschen zu verbessern und gleichzeitig die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu steigern.