In dem Gesetzentwurf unter dem Namen „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ fordern Habeck und Geywitz laut Bild konkret,
dass Länder und Kommunen „gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche (…) der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr“ ermitteln sollen.
Weiter heißt es in dem Bericht, dass die Kommunen ermitteln sollen, wie in den Gebäuden geheizt wird, „z. B. zentraler Brennwertkessel, Etagenheizung, Therme“. Auch wird danach gefragt, wann die Heizungsanlage in Betrieb genommen wurde.
Zudem fordern Habeck und Geywitz die Kommunen laut Bild dazu auf, „Informationen zum Gebäude“ zu erfassen. Im Detail laut der Zeitung:
"Mindestens zur Lage (Adresse oder amtliche Liegenschaftsbezeichnung), zur Nutzung, zum Baujahr sowie zu geschützter Bausubstanz (z.B. Denkmal-/Ensembleschutz)".
Wenn die geforderten Daten vorliegen, sollen die Kommunen anschließend eine „Bestandsanalyse“ erstellen. Dafür sollen sie laut Bild auch auf Daten aus Gebäuderegistern, Grundbüchern, Katasterämtern und Energieausweisen zugreifen dürfen. Mit der Einschränkung:
"Soweit gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen."
Hintergrund der Datenerhebung sind die Ziele des Wirtschaftsministeriums, laut denen bis spätestens 2045 alle Gebäude in Deutschland ohne Öl und Gas heizen müssen. Großstädte (ab 100.000 Einwohner) sollen bis Ende 2026 entsprechende „Wärmepläne“ erstellen, wie das mit sogenannter Grüner Energie gelingen kann. Kleinere Städte und Landkreise (bis 100.000 Einwohner) haben bis Ende 2028 Zeit, wie die Bild weiter berichtet.
Sollten Kommunen beziehungsweise die Versorger ihre Wärmepläne nicht rechtzeitig vorlegen, droht ihnen eine Strafe bis zu 100.000 EUR. Wer nach 2045 noch auf Öl oder Gas setzt, könnte sogar eine Strafe von bis zu einer Million EUR aufgebrummt bekommen.
Quelle: bild.de rt.de